Fraktionszwang und Ochsentour – das sind beides Begriffe, die schon negativ klingen. Und Nomen est Omen, denn für mich stehen diese beiden Wörter im Widerspruch zu einer Demokratie, die den hohen Ansprüchen, die an sie gerichtet werden, gerecht wird.
Das Grundgesetz ist in der Sache eindeutig, Fraktionszwang ist verboten: Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Aber wer mal ein paar Stunden Parlamentsfernsehen angeschaut hat oder anderweitig Einblick in den Parlamentsbetrieb erhielt, der stellt schnell fest, dass Ergebnisse bei Abstimmungen fast ausschließlich nach folgendem Schema F verkündet werden: „die Fraktionen mit den Farben X und Y stimmen dafür, die Fraktionen mit den Farben A und B dagegen“.