Meilenstein für transparentere Politik erreicht: IFG gilt auch für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Anke Domscheit-Berg 1Am 22.06.2015 thematisierte ich hier auf diesem Blog im Artikel „Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht“ den Umstand, dass Anfragen an den Bundestag zu Dokumenten und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes regelmäßig abgelehnt wurden.

Heute wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass „die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss“. Dieser Urteilsspruch ist der letzte nach vier Jahren Prozesslanglauf über alle Ebenen hinweg, den u.a. Kläger Manuel Bewarder, Journalist der WELT, durchgesetzt hat. Weiterlesen…

Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht

Anke Domscheit-Berg 1Ein großer Teil der SPD-Basis ist gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und auch seine deutlich nachsichtigere Nachfolgerin Andrea Voßhoff halten den neuen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig. Selbst die Expert*innen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommen in zwei Gutachten zum Schluss, dass auch die neue VDS gegen Grundrechte und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch des EU-Menschenrechtsgerichtshofes verstößt. Weiterlesen…