Meilenstein für transparentere Politik erreicht: IFG gilt auch für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages

Anke Domscheit-Berg 1Am 22.06.2015 thematisierte ich hier auf diesem Blog im Artikel „Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht“ den Umstand, dass Anfragen an den Bundestag zu Dokumenten und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes regelmäßig abgelehnt wurden.

Heute wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass „die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss“. Dieser Urteilsspruch ist der letzte nach vier Jahren Prozesslanglauf über alle Ebenen hinweg, den u.a. Kläger Manuel Bewarder, Journalist der WELT, durchgesetzt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei zwei Aspekte höchstrichterlich entschieden:

1) der Wissenschaftliche Dienst unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

2) das Urheberrecht darf (ebenfalls) nicht als Ablehnungsgrund dienen

Der Wortlaut in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes ist wie folgt: „Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.“

Dieses Urteil ist ein immenser Gewinn für Bürgerinnen und Bürger, für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entstehung politischer Entscheidungen im Bundestag – mithin ein Gewinn für die Demokratie.

Ich habe heute erneut eine Anfrage nach dem IFG an den Bundestag gestellt, um (wie schon 2013 erfolglos) eine Liste aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu erhalten und zu veröffentlichen (https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-alle-vom-wissenschaftlichen-dienst-des-bundestages-erstellten-gutachten-und-dokumente/). Mit dieser Liste erfahren wir hoffentlich bald, wonach wir so alles konkret fragen könnten, denn bisher ist die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes hochgradig intransparent. Diese Dokumente können uns nicht nur Aufschluss über den Input in unser Bundesparlament geben, sondern auch bei der eigenen Meinungsbildung helfen sowie zivilgesellschaftlichen Bewegungen bessere Argumente an die Hand geben.

Trotzdem sollten wir nicht auf diese Liste warten. Denkt doch alle einmal nach, von welchen Dokumenten des Wissenschaflichen Dienstes ihr schon einmal gehört habt (Suchmaschinen helfen nach, z.B. www.startpage.com) und stellt am besten gleich heute eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe dieses Dokumentes. Das geht am einfachsten über die Plattform www.fragdenstaat.de.

Gemeinsam können wir so – Dokument für Dokument – Politik transparenter machen!

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