Am 22.06.2015 thematisierte ich hier auf diesem Blog im Artikel „Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht“ den Umstand, dass Anfragen an den Bundestag zu Dokumenten und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes regelmäßig abgelehnt wurden.
Heute wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass „die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss“. Dieser Urteilsspruch ist der letzte nach vier Jahren Prozesslanglauf über alle Ebenen hinweg, den u.a. Kläger Manuel Bewarder, Journalist der WELT, durchgesetzt hat. Weiterlesen…