Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht

Anke Domscheit-Berg 1Ein großer Teil der SPD-Basis ist gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und auch seine deutlich nachsichtigere Nachfolgerin Andrea Voßhoff halten den neuen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig. Selbst die Expert*innen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommen in zwei Gutachten zum Schluss, dass auch die neue VDS gegen Grundrechte und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch des EU-Menschenrechtsgerichtshofes verstößt.

Lesen können wir die beiden Gutachten auch, aber nur, weil sie an Netzpolitik.org geleakt wurden. Wie bei vielen bisherigen Gutachten zu allen möglichen Themen weicht die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes von der Regierungslinie ab, unterstützt also nicht das gewünschte Gesetzesvorhaben. “Normal” ist in solchen Fällen, dass diese Gutachten im Giftschrank verschwinden, denn häufig führen selbst vernichtende Einschätzungen der Wissenschaftler*innen nicht dazu, dass man ein Gesetzesvorhaben auf Eis legt oder ganz beerdigt, sondern nur zu einer verstärkten Intransparenz.

Wider besseren Wissens wurden so schon vielfach verfassungswidrige Gesetze durchgepeitscht, etwa bei der Einführung der Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen. Auch dazu gab es ein abratendes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das unter Verschluss gehalten wurde. Eine (ebenfalls negative) Stellungnahme von Expert*innen aus dem eigenen Haus versuchte das BMI mit dem typischen Verweis auf das Urheberrecht per Gericht vor Verbreitung zu schützen. Die beantragte einstweilige Verfügung, die bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten von den beklagten Vertretern der Open Knowledge Foundation (Betreiber der Plattform fragdenstaat.de) forderte, wurde vom Kammergericht Berlin jedoch abgeschmettert. So ist auch dieses Papier der Öffentlichkeit zugänglich. Aber nicht alle Bürger*innen mit Interesse an Informationen aus Politik und Behörden haben die Ressourcen, über mehrere Instanzen einen Klageweg zu beschreiten, der obendrein Jahre dauern kann.

Warum sind nicht alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes per se öffentlich? Warum wird das Urheberrecht missbraucht, um mit Staatsgeldern finanzierte Staatsinformationen, die Politik wesentlich beeinflussen, verdeckt zu halten? Einschätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes liefern den Volksvertreter*innen im Bundestag wichtige Informationen, um ihnen eine bessere Entscheidungsgrundlage zu geben. Bürgerinnen und Bürger wiederum sollen sich in einer Demokratie eine Meinung bilden können, wie ihre gewählten Volksvertreter*innen das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen und schlicht gesagt, ihren Job machen. Wie soll man Entscheidungsverhalten von Abgeordneten jedoch nachvollziehen, wenn man nicht selbst einsehen kann, was Grundlage für diese Entscheidungen war? Es macht doch einen himmelweiten Unterschied in der Bewertung, ob man weiß, dass ein Votum durch Fakten und objektive Erkenntnisse der vom Bundestag angestellten Wissenschaftler*innen gedeckt ist – oder ob das Gegenteil der Fall ist.

Nun gibt es in Deutschland zumindest auf Bundesebene (und in 11 von 16 Bundesländern) ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Zugang zu staatlichen Informationen erlaubt. Immer wieder haben interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge nach dem IFG an den Wissenschaftlichen Dienst gestellt, um Einsicht in Gutachten zu erhalten, die immerhin ja auch alle mit Steuergeldern finanziert sind. Regelmäßig werden diese Anträge abgelehnt. Der fadenscheinige Grund auch hier: Urheberrechtsschutz und die Behauptung, der Wissenschaftliche Dienst sei keine Behörde (obwohl er der Bundestags-VERWALTUNG organisatorisch unterstellt ist und alle Bundesverwaltungen dem IFG unterliegen) und sei damit vom IFG auch nicht betroffen.

Zur Erinnerung: der Bundestag hat das Informationsfreiheitsgesetz selbst in 2006 verabschiedet – mit großen Tönen, wie gut mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns für die Demokratie sei – aber offenbar in der zweifellosen Annahme, dass der Bundestag mit allem was dazu gehört, vollständig ausgenommen ist und gerade seine eigenen Wählerinnen und Wähler keinen Anspruch auf Transparenz in der Arbeit der Volksvertreter*innen haben. Warum wohl ist die Politikverdrossenheit in Deutschland so hoch? Warum ist der Vertrauensverlust so dramatisch? Und wo bleibt die Einsicht, dass man mit Transparenz und mehr Nachvollziehbarkeit auch Vertrauen wieder aufbauen kann?

Anfang April 2013 habe ich über fragdenstaat.de eine IFG Anfrage gestellt, um eine Liste der Gutachten und Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes zu erhalten – mit anderen Worten: ich habe nicht nach den Inhalten gefragt, sondern nur nach den Themen und den Titeln der Schriften. Selbst diese Anfrage wurde – noch im gleichen Monat – abgelehnt. Wir dürfen nicht einmal wissen, woran der Wissenschaftliche Dienst gearbeitet und zu welchen Themen er den Abgeordneten seine Einschätzungen vorgelegt hat. Das IFG findet keine Anwendung, so der Ablehnungsbrief. Das Urheberecht hätte bei einem reinen Titelverzeichnis auch wirklich schlecht gepasst.

Das ist so fern von einem transparenten Staat, wie es nur geht, aber es passt dazu, dass der Bundestag sich auch bedeckt hält, was die konkreten Nebenverdienste seiner Mitglieder betrifft (damit nur ja kein Verdacht auf Einflussnahme Dritter entstehen kann), oder was Vorgaben zur Parteienfinanzierung angeht. Die Transparenzverpflichtungen zur Parteienfinanzierung sind lächerlich und führen im Ergebnis dazu, dass bei ca. 75 Prozent aller Parteispenden die Herkunft nicht öffentlich wird. Noch obskurer ist die über Sponsoring verdeckte Parteienfinanzierung. Zu Mondpreisen mieten Unternehmen Stände auf Parteitagen oder kaufen Anzeigen in Parteimedien. Auch so kann man große Mengen Geldes an Parteien verschieben – ohne, dass die Öffentlichkeit darüber Details erfahren kann.

Intransparenz ist der Humus für Korruption und Amtsmissbrauch, sie schafft das Dunkel, in dem sich schwarze Schafe prima verstecken können. Welchen legitimen Grund gibt es für diesen eklatanten Mangel an Transparenz in Politik und Verwaltung? Mir fallen auch bei längerem Nachdenken nur illegitime Ausreden ein, so Dinge wie “die Bürger würden so komplexe Inhalte bestenfalls missverstehen” oder “mehr Transparenzvorgaben kämen einer Unterstellung gleich, Abgeordnete würden schlimme Dinge tun” oder “der Aufwand für mehr Transparenz ist zu hoch” – oder, oder, oder. Ich frage mich, was der wirkliche Grund dafür ist, Wählerinnen und Wähler partout nicht hinter die Fassade der politischen Entscheidungsfindung schauen zulassen. Fragen wir uns schlicht “cui bono?” – wem nützt es? Uns ganz sicher nicht. Und der Demokratie auch nicht. Genau deshalb dürfen wir nicht aufgeben, für mehr Transparenz zu streiten.

2 Gedanken zu “Leaken ist gut, reicht aber nicht – Warum Demokratie mehr Transparenz braucht

  1. Das macht Mut……Selber war ich nach jahrelangem persönlichen Einsatz für direkte Demokratie schon wieder müde geworden. Likes und Teilen bei facebook…ab und an retwittern bei Twitter…..das reicht nicht… Nur wird mir jetzt überall der Geldhahn abgedreht….Du darfst zwar alles sagen….jedoch wenn es ernst wird…dreht man die Finanzen ab…..und schon ?………………..hältst Du lieber deinen Mund ? Und dann bekommst du auch wieder deinen Judaslohn für´s Schnauze halten..

  2. Anke Domscheit-Berg

    Mein Update zu diesem Artikel: Meilenstein für transparentere Politik erreicht: IFG gilt auch für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages
    http://demokratie-plus.de/meilenstein-fuer-transparentere-politik-erreicht-ifg-gilt-auch-fuer-den-wissenschaftlichen-dienst-des-bundestages/

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